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| Geschwindigkeiten | innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
| Pkw/Motorräder | 50 | 90 | 110 | 130 (110 bei Regen) |
| Pkw+Wohnwagen | 50 | 70 | 70 | 80 |
| Wohnmobile bis 3,5t | 50 | 90 | 110 | 130 |
| Wohnmobile über 3,5t | 50 | 80 | 80 | 100 |
| Lkw bis 3,5t | 50 | 80 | 80 | 100 |
| Lkw bis 12t | 50 | 70 | 80 | 80 |
| Omnibusse | 50 | 80 | 80 | 100 |
auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Tagsüber muss das Abblendlicht auf allen Italienischen Strassen eingeschaltet sein.
PKWs, LKws Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 400cm (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Busse: (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 430cm
Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet.
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli 2004, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder (auch ausländische Mopedfahrer).
Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein Fahrverbot von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro
Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen.
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet.
Auf dem Soziussitz eines Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden. Laut ADAC muss der Fahrer des Kraftrades aber mindestens 18 Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.
Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen. Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro. Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Mautgebühr: Ca. 6 Cent pro km
Berechnung der Mautgebühren im Internet: http://www.autostrade.it/autostrade/percorso.do
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden.
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden (nicht in Bozen), an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr.
Die Überwachungsbehörden sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem international verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im Wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz) zu ermöglichen.
Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.
Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
In Italien muss man allen Linienbussen auf Pass- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht (immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaus steht). Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.1999) mit mindestens 60 EUR geahndet.
Seit April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien künftig die Weste im Bedarfsfall nicht trägt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 35 rechnen.
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.