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Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.
Führerschein, Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte (carta verde) wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen.
Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Rauchtabak
10 Liter Spirituosen
20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt.
Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen.
Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!
EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.
Bargeldlos bezahlen: Die EC-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel praktisch überall akzeptiert. Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden.
Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10 000 EUR oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, gültig ab 15. Juni 2007).
Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Für sämtliche Dienstleistungen MUSS man sich in Italien eine Quittung (scontrino) mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde (guardia di finanza) vorweisen zu können.